Allgemeine Geschäftsbedingungen der gb technology GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen gegenüber Unterneh-
men, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erken-
nen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den
Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller ein-
schließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinba-
rungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. un-
sere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der gb technology GmbH sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande,
wenn auch Aufträge oder Bestellungen des Kunden von der gb technology GmbH schrift-
lich angenommen bzw. bestätigt wurden. Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen
bedürfen der Schriftform.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unter-
lagen – auch in elektronischer Form – -, insbesondere Kalkulationen, Zeichnungen u.a.,
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrück-
liche schriftliche Zustimmung. Sollte zwischen der gb technology GmbH und dem Bestel-
ler ein Vertrag nicht zustande kommen, sind diese Unterlagen unverzüglich nach Beendi-
gung der Vertragsverhandlungen zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab
Werk zuzüglich der Kosten der Verpackung und der Kosten der Lieferung sowie
zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2) Die Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu er-
folgen. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies schriftlich
vereinbart wurde.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen
ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) Sollten sich die finanziellen Verhältnisse des Bestellers wesentlich verschlech-
tern oder sollte der Besteller die vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflich-
tungen nicht fristgerecht erfüllen, ist die gb technology GmbH berechtigt, die
Zahlungsbedingungen zu ändern, insbesondere Vorkasse oder Sicherheiten zu
verlangen.

(5) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basis-
zinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höhe-
ren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben Preisänderungen wegen
veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate
oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung

(1) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(2) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegensprüche
rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 6 Lieferzeit, Lieferkosten

(1) Der Beginn der von der gb technology GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers
voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die gb technology GmbH berechtigt, den ihr inso-
weit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehen-
de Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Be-
steller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Die gb technology GmbH haftet im Falle des von ihr nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs, der erst nach einer schriftlichen Nach-
fristsetzung von einer Woche eintritt, für jede weitere vollendete Woche aus-
schließlich im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von
0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes der
verspäteten Lieferung.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferver-
zuges bleiben unberührt.

(5) Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab Werk mit einem
von der gb technology GmbH bestimmten Frachtspediteur. Die für die Lieferung
ab Werk entstehenden Kosten trägt der Besteller.

(6) Nimmt der Besteller die Ware am vereinbarten Lieferort oder innerhalb der ver-
einbarten Abnahmefrist nicht ab, ist die gb technology GmbH nach eigener Wahl berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die sofortige Bezahlung
der Ware zu verlangen. Für den Fall, dass die gb technology GmbH die sofortige
Bezahlung der Ware verlangt, wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestel-
lers eingelagert. Dasselbe gilt, wenn die bestellte Ware nicht innerhalb der verein-
barten Zeiten abgerufen wird.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung
an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies
gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer
die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gb technology GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten und/oder einge-
bauten Produkten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem
Liefervertrag oder der Geschäftsverbindung zum Besteller, gleich aus welchem
Rechtsgrund, vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich
die gb technology GmbH nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die gb technology GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich
vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn überge-
gangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, getrennt zu lagern und als Eigen-
tum der gb technology GmbH zu kennzeichnen.
Der Besteller ist verpflichtet, bei einem Lieferwert von mehr als € 10.000,00 die
Kaufsache gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden,
hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Ei-
gentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die gb technology GmbH
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand ge-
pfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für diese Kosten.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Ge-
schäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an die
gb technology GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages ein-
schließlich der Mehrwertsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob
die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der
Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermäch-
tigt. Die Befugnis, die Forderung durch die gb technology GmbH selbst einzu-
zuziehen, bleibt davon unberührt. Die Einziehung der Forderung durch die
gb technology GmbH wird nicht erfolgen, solange der Besteller seinen Zah-
lungsverpflichtungen gegenüber der gb technology GmbH nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eine Insol-
venzverfahrens gestellt ist.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die gb technology GmbH. In diesem
Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der
ungebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der gb technology
GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die gb techno-
logy GmbH das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wer-
tes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verar-
beitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung
in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen
ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der gb technology GmbH anteilmäßig
Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigen-
tum für die gb technology GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen
der gb technology GmbH gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche
Forderungen an die gb technology GmbH ab, die ihm durch die Verbindung
der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Die gb technology GmbH nimmt diese Abtretung an.

(5) Die gb technology GmbH verpflichtet sich, die vom Besteller gegebenen Sicher-
heiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichern-
den Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung / Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen gemäß
§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsge-
mäß nachgekommen ist. Die gb technology GmbH gewährt die Beschaffenheit
der Ware in Übereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation des Bestellers
und übernimmt keinerlei Haftung für die Eignung der Ware für die vom Bestel-
ler vorausgesetzte Verwendung, insbesondere nicht für die Richtigkeit der Kon-
struktion. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter, Prüfbescheinigungen,
Konformitätserklärungen sowie Angaben zu Qualität, Dimensionen und Ge-
wichten sind keine Garantiezusagen.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von
der gb technology GmbH gelieferten Ware bei einem Besteller. Für Schadens-
ersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässi-
gen Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

(3) Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Sonderregelungen für Regressan-
sprüche, bei Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel auf-
weisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die
gb technology GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach
ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Der gb technology GmbH ist
stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Es sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche innerhalb eines angemes-
senen Zeitraums zu gewähren. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Aus-
bau der mangelhaften Sache, noch den erneuten Einbau.
Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung
unberührt.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung min-
dern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden,
die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Benutzung, Verarbeitung
oder Lagerung verursacht wurden, es sei denn, der Besteller beweist, dass
der Mangel nicht durch solche Umstände verursacht wurde.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforder-
lichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Material-
kosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die
von der gb technology GmbH gelieferte Ware nachträglich auf Verlangen des
Bestellers an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht
worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsge-
mäßen Gebrauch.
Produkte, die der Besteller zurücksendet, müssen angemessen verpackt und
versichert werden.
Die gb technology GmbH trägt die Kosten der Untersuchung, der Reparatur
oder des Ersatzes, des Versandes und der Versicherung, es sei denn, die gb
technology GmbH weist nach, dass ein zurückgeschicktes Produkt keinen
Mangel aufweist.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Die gb technology GmbH haftet für sämtliche sich ergebenden Schäden aus
und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung eines auf
der Basis dieser Verkaufsbedingungen geschlossenen Vertrages, gleich aus
welchem vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der
folgenden Absätze:

a) Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Personen-
schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

b) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typi-
schen für die gb technology GmbH vorhersehbaren Schaden, soweit der Scha-
den nicht durch leitende Angestellte oder Organe verursacht oder eine wesent-
liche Vertragspflicht verletzt wurde.

c) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die gb technology GmbH nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder wenn ein Fall des Verzuges
oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit vorliegt. Die Haftung ist in
diesen Fällen begrenzt auf den typischen und für die gb technology GmbH
bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

d) Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, anfänglicher Unmöglichkeit oder der
während des Verzugs eintretenden Unmöglichkeit ist die Haftung der Höhe
nach begrenzt auf den typischen und für die gb technology GmbH bei Ver-
tragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(2) In jedem Fall ist die Haftung in den unter b) bis d) aufgeführten Fällen auf ei-
nen Gesamtbetrag begrenzt, der dem jeweiligen Wert des Vertrages (Bestel-
lung) entspricht. Der Besteller wird die gb technology GmbH ausdrücklich
und schriftlich darauf hinweisen, wenn der typische vorhersehbare Schaden
diesen Betrag übersteigt.

§ 11 Datenschutz

Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie der Bundes-
und Landesdatenschutzgesetze wird der Besteller darüber informiert, dass die ange-
gebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -durch-
führung in eine Datei der gb technology GmbH aufgenommen werden. Der Bestel-
ler kann die in der oben genannten Rechtsgrundlage enthaltenen Rechte jederzeit
ausüben, in dem er sich per E-Mail an MMertin@intersoft-consulting.de wendet.
Wenn der Besteller weitere Informationen über die gb technology GmbH und ihre
Datenschutzbestimmungen erhalten möchte, kann er diese auf folgendem Link ab-
rufen: https://www.gb-technology.com/de-DE/privacy/datenschutzerklarung/.

§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbe-
ziehung mit Kaufleuten ist der Geschäftssitz der gb Technology GmbH, so-
mit Amtsgericht Freiburg, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsru-
he mit Zivilsenaten in Freiburg.

(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Ge-
richtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder ge-
wöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.

(3) Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung
entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die gb technology GmbH behält sich vor, diese Verkaufsbedingungen und
darunter geschlossene Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf ein an-
deres verbundenes Unternehmen im Sinne des anwendbaren Rechts zu über-
tragen. Der Besteller erklärt seine Zustimmung zu dieser Übertragung. Nach
erfolgter Übertragung wird der Besteller von einem der beteiligten Unter-
nehmen benachrichtigt.

(2) Sowohl der Besteller, als auch die gb technology GmbH verpflichten sich,
sämtliche Informationen in Bezug auf die Produkte der gb technology GmbH
oder Produkte des Bestellers sowie deren Geschäftstätigkeit und Preise ver-
traulich zu nutzen und diese zumindest mit dem gleichen Grad an Sorgfalt
zu behandeln, mit dem sie ihre eigenen vertraulichen Informationen
schützen.

(3) Der Besteller gewährleistet die Einhaltung aller Ausfuhrkontrollbestim-
mungen der USA und anderer Länder, sofern der Besteller von der gb tech-
nology GmbH erhaltene Produkte oder technische Daten in diese Länder
exportiert.

(4) Ergänzungen und Änderungen dieser Verkaufsbedingungen sind nur gültig,
wenn sie in dem geschlossenen Einzelvertrag schriftlich vereinbart werden.
Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(5) Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Ver-
kaufsbedingungen nicht. Die Vertragsbeteiligten verpflichten sich, in einem
derartigen Fall, eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen
oder nichtigen zu setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzen-
den Bestimmung soweit wie möglich entspricht.