Allgemeine Geschäftsbedingungen der gb technology GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der gb technology GmbH sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn auch Aufträge oder Bestellungen des Kunden von der gb technology GmbH schriftlich angenommen bzw. bestätigt wurden. Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, insbesondere Kalkulationen, Zeichnungen u.a., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Sollte zwischen der gb technology GmbH und dem Besteller ein Vertrag nicht zustande kommen, sind diese Unterlagen unverzüglich nach Beendigung der Vertragsverhandlungen zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich der Kosten der Verpackung und der Kosten der Lieferung sowie zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2) Die Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) Sollten sich die finanziellen Verhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern oder sollte der Besteller die vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen, ist die gb technology GmbH berechtigt, die Zahlungsbedingungen zu ändern, insbesondere Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen.

(5) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung

(1) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(2) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegensprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 6 Lieferzeit, Lieferkosten

(1) Der Beginn der von der gb technology GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die gb technology GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetztzu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Die gb technology GmbH haftet im Falle des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs, der erst nach einer schriftlichen Nachfristsetzung von einer Woche eintritt, für jede weitere vollendete Woche ausschließlich im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes der
verspäteten Lieferung.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

(5) Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab Werk mit einem von der gb technology GmbH bestimmten Frachtspediteur. Die für die Lieferung ab Werk entstehenden Kosten trägt der Besteller.

(6) Nimmt der Besteller die Ware am vereinbarten Lieferort oder innerhalb der vereinbarten Abnahmefrist nicht ab, ist die gb technology GmbH nach eigener Wahl berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die sofortige Bezahlung der Ware zu verlangen. Für den Fall, dass die gb technology GmbH die sofortige Bezahlung der Ware verlangt, wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert. Dasselbe gilt, wenn die bestellte Ware nicht innerhalb der vereinbarten Zeiten abgerufen wird.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gb technology GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten und/oder eingebauten Produkten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag oder der Geschäftsverbindung zum Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich die gb technology GmbH nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die gb technology GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, getrennt zu lagern und als Eigentum der gb technology GmbH zu kennzeichnen. Der Besteller ist verpflichtet, bei einem Lieferwert von mehr als € 10.000,00 die Kaufsache gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die gb technology GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für diese Kosten.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an die gb technology GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich der Mehrwertsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung durch die gb technology GmbH selbst einzuzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Einziehung der Forderung durch die gb technology GmbH wird nicht erfolgen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der gb technology GmbH nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eine Insolvenzverfahrens gestellt ist.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die gb technology GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der ungebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der gb technology GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die gb techno-
logy GmbH das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der gb technology GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die gb technology GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der gb technology GmbH gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an die gb technology GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die gb technology GmbH nimmt diese Abtretung an.

(5) Die gb technology GmbH verpflichtet sich, die vom Besteller gegebenen Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung / Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen gemäß § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die gb technology GmbH gewährt die Beschaffenheit der Ware in Übereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation des Bestellers und übernimmt keinerlei Haftung für die Eignung der Ware für die vom Besteller vorausgesetzte Verwendung, insbesondere nicht für die Richtigkeit der Konstruktion. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter, Prüfbescheinigungen, Konformitätserklärungen sowie Angaben zu Qualität, Dimensionen und Gewichten sind keine Garantiezusagen.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von der gb technology GmbH gelieferten Ware bei einem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

(3) Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Sonderregelungen für Regressansprüche, bei Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die gb technology GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Der gb technology GmbH ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Es sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu gewähren. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache, noch den erneuten Einbau. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Benutzung, Verarbeitungoder Lagerung verursacht wurden, es sei denn, der Besteller beweist, dass
der Mangel nicht durch solche Umstände verursacht wurde.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der gb technology GmbH gelieferte Ware nachträglich auf Verlangen des Bestellers an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Produkte, die der Besteller zurücksendet, müssen angemessen verpackt und versichert werden. Die gb technology GmbH trägt die Kosten der Untersuchung, der Reparatur oder des Ersatzes, des Versandes und der Versicherung, es sei denn, die gb technology GmbH weist nach, dass ein zurückgeschicktes Produkt keinen
Mangel aufweist.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Die gb technology GmbH haftet für sämtliche sich ergebenden Schäden aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung eines auf der Basis dieser Verkaufsbedingungen geschlossenen Vertrages, gleich aus welchem vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Absätze:

a) Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Personenschäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

b) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischen für die gb technology GmbH vorhersehbaren Schaden, soweit der Schaden nicht durch leitende Angestellte oder Organe verursacht oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.

c) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die gb technology GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder wenn ein Fall des Verzuges oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit vorliegt. Die Haftung ist in diesen Fällen begrenzt auf den typischen und für die gb technology GmbH bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

d) Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, anfänglicher Unmöglichkeit oder der während des Verzugs eintretenden Unmöglichkeit ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischen und für die gb technology GmbH bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(2) In jedem Fall ist die Haftung in den unter b) bis d) aufgeführten Fällen auf einen Gesamtbetrag begrenzt, der dem jeweiligen Wert des Vertrages (Bestellung) entspricht. Der Besteller wird die gb technology GmbH ausdrücklich und schriftlich darauf hinweisen, wenn der typische vorhersehbare Schaden diesen Betrag übersteigt.

§ 11 Datenschutz

Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze wird der Besteller darüber informiert, dass die angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -durchführung in eine Datei der gb technology GmbH aufgenommen werden. Der Besteller kann die in der oben genannten Rechtsgrundlage enthaltenen Rechte jederzeit ausüben, in dem er sich per E-Mail an MMertin@intersoft-consulting.de wendet. Wenn der Besteller weitere Informationen über die gb technology GmbH und ihre Datenschutzbestimmungen erhalten möchte, kann er diese auf folgendem Link abrufen: https://www.gb-technology.com/de-DE/privacy/datenschutzerklarung/.

§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten ist der Geschäftssitz der gb Technology GmbH, somit Amtsgericht Freiburg, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe mit Zivilsenaten in Freiburg.

(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die gb technology GmbH behält sich vor, diese Verkaufsbedingungen und darunter geschlossene Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes verbundenes Unternehmen im Sinne des anwendbaren Rechts zu übertragen. Der Besteller erklärt seine Zustimmung zu dieser Übertragung. Nach erfolgter Übertragung wird der Besteller von einem der beteiligten Unternehmen benachrichtigt.

(2) Sowohl der Besteller, als auch die gb technology GmbH verpflichten sich, sämtliche Informationen in Bezug auf die Produkte der gb technology GmbH oder Produkte des Bestellers sowie deren Geschäftstätigkeit und Preise vertraulich zu nutzen und diese zumindest mit dem gleichen Grad an Sorgfalt zu behandeln, mit dem sie ihre eigenen vertraulichen Informationen schützen.

(3) Der Besteller gewährleistet die Einhaltung aller Ausfuhrkontrollbestimmungen der USA und anderer Länder, sofern der Besteller von der gb technology GmbH erhaltene Produkte oder technische Daten in diese Länder exportiert.

(4) Ergänzungen und Änderungen dieser Verkaufsbedingungen sind nur gültig, wenn sie in dem geschlossenen Einzelvertrag schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(5) Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Verkaufsbedingungen nicht. Die Vertragsbeteiligten verpflichten sich, in einem derartigen Fall, eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen zu setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht.